Beratung + Information
Sie haben Fragen zur Betreuung Ihrer Angehörigen?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Telefon 06152 - 8595-0 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
In einem unverbindlichem Erstgespräch können Sie uns und unser Leistungsangebot kennenlernen.
Beratung für Pflegebedürftige und Pflegepersonen
Am Anfang einer Pflegesituation stehen viele Fragen über den Umfang und die Art der individuellen Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld.
Weitere wichtige Themen sind die Kosten für die Pflegeleistungen und welcher Leistungsträger welche Kosten in welchem Umfang übernimmt. Hier erstellen wir gemeinsam einen detaillierten Kostenplan.
Anschließend helfen wir Ihnen natürlich auch bei der konkreten Antragstellung und übernehmen die Abwicklung der Formalitäten zur Kostenübernahme durch die Pflegekassen.
Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln. Wenn gewünscht, können wir auch bei Begutachtungsterminen vor Ort anwesend sein.
Selbstverständlich können diese Informations- und Beratungsgespräche auch bei Ihnen in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.
Beratungsbesuche nach dem SGB XI
Sobald man einem Pflegegrad zugeordnert ist und Pflegegeld von der Pflegekasse erhält, ist man verpflichtet (§ 37.3 des SGB XI), sich in regelmäßigen Intervallen von einem Pflegedienst zu Hause hinsichtlich der eigenen Pflegesituation berraten zu lassen.
- Bei Pflegegrad 2 und 3 = ein Beratungsbesuch alle 6 Monate.
- Bei Pflegegrad 4 und 5 = ein Beratungsbesuch alle 3 Monate.
- Bei Pflegegrad 1 kann ein Beratungsgespräch alle 6 Monate auf freiwilliger Basis in Anspruch genommern werden.
In allen Fällen werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen.
Diese Beratungsgespräche bieten die Möglichkeit, die aktuelle Pflegesituation genau zu beleuchten und gemeinsam mit dem Pflegebedüftigen (und ggfls. dessen Angehörigen) über veränderte Anforderungen, zusätzliche Pflegehilfsmittel, Fragen zu Abläufen in der täglichen Pflege, Höhereinstufungen, Entlastungsmöglichkeiten oder andere Themen zu sprechen.
Unsere Pflegefachkraft kann dann Probleme erkennen, Lösungen anbieten oder erforderliche Aktionen einleiten.
Unterstützung bei der Einstufung
Die Einstufung oder die Höherstufung eines Pflegegrades wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt. Hierbei handelt es sich um einen umfangreichen und komplexen Prozess, bei dem viele Details zu beachten sind.
Hier unterstützen wir Sie gerne in mehrfacher Hinsicht:
- wir sind auf Wunsch bei der Begutachtungsterminen vor Ort anwesend,
- wir prüfen das Ergebnis der Einstufung,
- wir unterstützen Sie dabei, einen eventuellen Widerspruch zu erstellen.
In jeder Phase einer Einstufung oder Höherstufung stehen wir Ihnen aktiv zur Seite und geben Ihnen oder Ihren Angehörigen alle erforderlichen Informationen.
Allgemeine Fragen zur Pflege
Die häusliche Grundpflege
Bei der Grundpflege handelt es sich um regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen. Sie beinhaltet Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung, Ausscheidungen sowie die Förderung von Alltagsfähigkeiten und der Kommunikation. Das bedeutet eine wichtige Unterstützung bei regelmäßigen und wiederkehrenden Aufgaben im Alltag.
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Anspruch auf eine Grundpflege haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (früher Pflegestufe). Anders verhält es sich, wenn die Grundpflege ärztlich verordnet wurde. Hier werden die Kosten ganz oder anteilig von der Krankenkasse übernommen.
Die Grundpflege kann von pflegenden Angehörigen oder auch sonstigen Betreuungspersonen durchgeführt werden. Um eine durchgehend hohe Qualität, Kontinuität und Zuverlässigkeit für die zu betreuenden Personen sicherzustellen, werden die Aufgaben der Grundpflege überwiegend von mobilen Pflegediensten übernommen.
Die medizinische Behandlungspflege
Die Behandlungspflege besteht ausschließlich aus medizinischen Leistungen, die nur von qualifizierten Pflege-Fachkräften durchgeführt werden dürfen. Grundlage ist eine ärztliche Verordnung. Aus dieser Verordnung des Arztes ergibt sich der Inhalt und Umfang der Pflegemaßnahmen.
Da die Leistungen der Behandlungspflege von Ärzten verordnet sind, werden die Kosten mit der Krankenkasse abgerechnet.
Da es sich bei der Behandlungspflege um eine medizinische Versorgung handelt, dürfen diese Leistungen nur von qualifizierten und examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Darum ist die Behandlungspflege mit die wichtigste Aufgabe von ambulanten Pflegediensten.
Die hauswirtschaftliche Versorgung
Zum Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung zählen Tätigkeiten wie das Einkaufen, das Kochen, das Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und der Kleidung sowie alle im häuslichen Alltag der Pflegeperson anfallenden Arbeiten.
Die hauswirtschaftliche Versorgung wird nicht als Bestandteil der Grundversorgung eines Pflegebedürftigen angegesehen, vielmehr als Ergänzung. Erst ab dem Pflegegrad 2 (früher Pflegestufe) kann man mit Zuschüssen der Pflegeversicherung rechnen. Hierzu muss ein separater Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden.
Um die Option zu haben, sich die Kosten für eine Haushaltshilfe (ab Pflegegrad 2) anteilig von der Pflegeversicherung erstatten zu lassen, werden in der Praxis Haushaltshilfen und/oder Reinigungskräfte von den ambulaten Pflegediensten gestellt.